Nach dem Bundestag hat am 4. Juli 2008 auch der Bundesrat dem Eigenheimrentengesetz seinen Segen gegeben. Damit kann das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Allen Riester-Sparern steht damit ab sofort auch die Möglichkeit offen, ihr angespartes Vermögen ganz oder teilweise für den Kauf einer selbstgenutzten Immobilie zu verwenden oder die Riester-Förderung in die Tilgung eines Immobiliendarlehens fließen zu lassen. Wie bei anderen Riester-Verträgen erfolgt auch hier eine nachgelagerte Versteuerung im Alter.