Erneut hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass er die Besteuerung von Altersrenten nach dem Alterseinkünftegesetz für verfassungsgemäß hält. Auch wenn die Besteuerung im Einzelfall als ungerecht empfunden werde, müsse man dem Gesetzgeber gröbere Typisierungen und Generalisierungen bei der Regelung komplexer Lebenssachverhalte zugestehen. Das gilt zumindest dann, wenn nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird. Trotzdem hatte der Kläger, ein früher selbstständig tätiger Rentner, der erhebliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hatte, teilweise Erfolg: Weder das Finanzamt noch das Finanzgericht hatten die Öffnungsklausel angewandt, die zumindest teilweise eine deutlich günstigere Besteuerung ermöglicht.