Eine Rentennachzahlung der gesetzlichen Rentenversicherung, die der Rentenempfänger nach dem 31. Dezember 2004 erhält, wird auch dann mit dem höheren Besteuerungsanteil nach dem Alterseinkünftegesetz besteuert, wenn sie für einen Zeitraum gezahlt wird, der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes liegt. Der Bundesfinanzhof hält diese Regelung für verfassungsgemäß.