Aktuelles

0 54 02 / 98 46 0
info@sehlmeyer.de

Umsatzsteuer

Anfang | << | 34 35 36 37 38 [39] 40 41 42 43 44 | >> | Ende

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 % hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Europäische Kommission plant ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs.
Der Bundesfinanzhof hält an seiner Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden fest.
Der EU-Ministerrat hat Änderungen zum Ort der Erbringung einer Dienstleistung und ein neues Verfahren für die Mehrwertsteuererstattung beschlossen.
Auch wenn der Umsatz im laufenden Jahr sehr sicher wieder innerhalb der Kleinunternehmergrenze liegen wird, kommt es für den Kleinunternehmerstatus vor allem auf den Umsatz im Vorjahr an.
Die Finanzverwaltung überwacht täglich viele tausend Transaktionen im Internet, um Händler aufzuspüren, die keine Umsatzsteuer abführen.
Verbucht ein Unternehmen Über- und Doppelzahlungen seiner Kunden erst in späteren Jahren als erfolgswirksame Geldeingänge, ändert dies nichts an der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.
Immer wieder gibt es Zweifelsfragen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung durchlaufender Posten bei Rechtsanwälten und Notaren.
Catering-Unternehmen, die neben der Lieferung von Speisen und Getränken zusätzliche Dienstleistungen erbringen, dürfen nicht den ermäßigten Umsatzsteuersatz geltend machen.
Einnahmen-Überschuss-Rechner können die im Januar gezahlte Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe dem Vorjahr zuordnen.
 

Footerlogo - Henning Sehlmeyer

Kottenkamp 2
49143 Bissendorf

Tel: 0 54 02 / 98 46 0
Fax: 0 54 02 / 98 46 15

info@sehlmeyer.de
www.sehlmeyer.de