0 54 02 / 98 46 0
info@sehlmeyer.de

Erbschaft und Schenkung

Anfang | << | 6 7 8 9 10 [11] 12 13 14 15 16 | >> | Ende

Ein reines Wohnrecht im Familienheim ist im Gegensatz zur Immobilie selbst nicht begünstigt und damit auch nicht erbschaftsteuerfrei.
Der Bundesfinanzhof hält das aktuelle Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig, weil die darin enthaltenen Vergünstigungen für Betriebsvermögen nicht gerechtfertigt seien.
Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen wird anders bewertet, wenn der Beschenkte an einen geplanten Verkauf der Anteile durch den Schenker gebunden ist.
Die Schenkung von Bargeld in beliebiger Höhe über einen GmbH-Mantel soll bald nicht mehr steuerfrei möglich sein.
Trotz kürzlich eingeführtem Wahlrecht zur unbeschränkten Steuerpflicht hält das Finanzgericht Düsseldorf den Freibetrag für beschränkt Steuerpflichtige für unangemessen niedrig.
Auf 128 Seiten hat der Bundesrat seine Änderungswünsche zum aktuellen Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 aufgelistet.
Eine Schenkung, die auf den Tag genau nach 10 Jahren erfolgt, liegt bereits um einen Tag außerhalb der Zehnjahresfrist für Vorerwerbe.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit den Nachweisproblemen bei der Frage befasst, ob die Einzahlung auf ein gemeinsames Oder-Konto eine Schenkung an den anderen Ehegatten auslöst.
Zum Jahreswechsel ist der Basiszins für vereinfachte Ertragswertverfahren um rund 1 % gesunken.
Die EU-Kommission will mit einem Maßnahmenpaket die grenzüberschreitende Besteuerung von Erbschaften einfacher gestalten und Doppelbesteuerungen abbauen.
 

Footerlogo - Henning Sehlmeyer

Kottenkamp 2
49143 Bissendorf

Tel: 0 54 02 / 98 46 0
Fax: 0 54 02 / 98 46 15

info@sehlmeyer.de
www.sehlmeyer.de